Das Niedrigenergiehaus ist heute durch die Energieeinsparverordnung bei Neubauten zum Standard geworden. Mit einfachen Mitteln können Umwelt und Geldbeutel entlastet und Fördergelder mit einbezogen werden. Wir beraten Sie zur aktuellen Energieeinsparverordnung, zu Energiespar- und Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei Kreditanträgen für die KfW-Bank.
Eine exakte Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes des Gebäudes und eine eindeutige Bewertung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik sind Voraussetzung für eine effektive Gebäudeenergieberatung. Ziel ist es, dem Hausbesitzer konkrete Handlungsempfehlungen zu geben, z.B. wie der Wärmedämmstandard der Gebäudehülle erhöht und auf welche Weise die Heizungsanlage verbessert werden kann. Dem Hausbesitzer wird eine Entscheidungshilfe geboten, notwendige Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in einer sinnvollen, individuell abgestimmten Reihenfolge durchzuführen.
Phase 1 - Erhebung des Ist-Zustandes
Der Sinn der Erhebung ist es, die energetischen Schwachstellen an der Gebäudehülle und der Heizungsanlage aufzuspüren und aufzulisten. Wir stufen das Gebäude wärmetechnisch ein und bewerten den Zustand der Heizungsanlage.
Phase 2 - Der Beratungsbericht
Der Beratungsbericht entspricht den Vorgaben der BAFA, er enthält unter anderem:
Phase 3 - Das Beratungsgespräch
In einem persönlichen Abschlussgespräch erläutern wir im Einzelnen die vorgeschlagenen Energie-Sparmaßnahmen und informieren Sie über aktuelle Förderprogramme.
Was kann ich einsparen?
Durch den Ersatz einer veralteten Heizungsanlage bzw. nachträglicher Dämmung von schlecht- oder ungedämmten Bauteilen lassen sich erhebliche Einsparungen erzielen.
In Kombination beider Maßnahmen sind Einsparpotentiale in Höhe von 60% erreichbar
Heizungsanlagen Einsparpotentiale:
Wärmedämmung Einsparpotentiale: